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BGB � 1480 Haftung nach der Teilung gegen�ber Dritten

BGB � 1480 Haftung nach der Teilung gegen�ber Dritten

[ Auszug: Wird das Gesamtgut geteilt, bevor eine Gesamtgutsverbindlichkeit berichtigt ist, so haftet dem Gl�ubiger auch der Ehegatte pers�nlich als Gesamtschuldner, f�r ... ]